Good Clinical Practice (GCP)

Gute Klinische Praxis Good Clinical Practice (GCP)
Gemäß ICH-GCP 1.24 wird Good Clinical Practice (GCP) wie folgt definiert: „Standard für Planung, Durchführung, Monitoring, Auditing, Dokumentation, Auswertung und Berichterstattung von klinischen Prüfungen, um sicherzustellen, dass die Daten und die berichteten Ergebnisse glaubwürdig und korrekt sind und dass die Rechte und die Integrität sowie die Vertraulichkeit der Identität der Prüfungsteilnehmer geschützt werden.“

In ICH-GCP ist genau beschrieben, wie dieser Standard für klinische Prüfungen im Einzelnen umgesetzt werden soll, welche Verantwortlichkeiten Prüfer und Sponsor zu übernehmen haben und welche essentiellen Dokumente benötigt werden. Die GCP-Richtlinien sind zwar nicht gesetzlich bindend, jedoch weltweit anerkannt. GCP wird in nahezu allen klinischen Prüfungen umgesetzt, um eine hohe Studienqualität zu garantieren und somit neue Arzneimittel international schneller vermarkten zu können. Für Humanarzneimittel wurde GCP durch die EU-Verordnung 536/2014 in allen EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar in geltendes Recht umgesetzt. Eine Implementierung in nationales Recht ist daher nicht nötig. In Deutschland regelt die GCP-Verordnung zusätzlich u. a. die Meldepflichten bei den zuständigen Behörden.

(English explanation will follow soon)