Die neue Medizinprodukteverordnung (Regulation (EU) 2017/745, MDR) definiert in Anhang I die grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen an ein Medizinprodukt. Sie ersetzen die grundlegenden Anforderungen, die in der bis 2020 gültigen Medizinprodukterichtlinie (Medical Device Directive 93/42/EEC, MDD) beschrieben sind. Für jedes Medizinprodukt, das in der EU zugelassen werden soll, muss der Hersteller im Konformitätsbewertungsverfahren belegen, dass…