Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungen (AGB)
1. Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen MEDICRO GmbH (nachfolgend „MEDICRO“) und den Auftraggebern, sofern letztere Unternehmer sind und soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für MEDICRO nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich anerkannt wurden.
2. Umfang des Übersetzungsauftrags
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht sowie Haftung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat MEDICRO rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Beglaubigung, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber MEDICRO einen Korrekturabzug zu überlassen.
a) MEDICRO behält sich das Recht vor, zusätzliche Bearbeitungszeit für Formatierungen, die von der Formatierung bzw. dem Format oder Dateityp des Ausgangstextes abweichen, in Rechnung zu stellen.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig MEDICRO zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).
(3) Der Auftraggeber bestätigt MEDICRO Rechteinhaber an den in den zur Übersetzung vorgelegten Unterlagen verwendeten Logos, Markenzeichen etc. zu sein. Er stellt diesbezüglich MEDICRO von eventuellen Ansprüchen, die von Dritten geltend gemacht werden, frei.
(4) Die etwaige Verwendung einer spezifischen Terminologie des Auftraggebers ist bei Auftragserteilung ausdrücklich zu vereinbaren.
(5) MEDICRO behält sich vor, bei Unklarheiten im Urtext beim Auftraggeber zurückzufragen. MEDICRO hat jedoch wahlweise auch das Recht, in einem solchen Fall nach bestem Wissen eine Übersetzung aufgrund des zu verstehenden Sinngehalts zu erstellen.
(6) Für Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, haftet MEDICRO grundsätzlich nicht.
4. Mängelbeseitigung
(1) MEDICRO behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen, in der Übersetzung enthaltenen Mängeln.
Mängel sind definiert als:
– Terminologische Fehler
– Grammatikalische Fehler
– Sprachliche Fehler
– Inhaltliche Fehler
– Auslassungen/vom Ausgangstext abweichende Zusätze
Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels schriftlich innerhalb von 4 Wochen ab Lieferung geltend gemacht werden, widrigenfalls gilt die Übersetzung als mangelfrei.
(2) Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
5. Nachträgliche Änderungen
MEDICRO behält sich das Recht vor, bei nachträglichen Änderungswünschen des Auftraggebers an bereits mangelfreien Übersetzungen (z. B. stilistische Änderungen, bei Auftragserteilung nicht vereinbarte spezifische Terminologie, Formatierungen) gegebenenfalls den zeitlichen Aufwand in Rechnung zu stellen. Mängel gemäß 4 (1), (2) sind hiervon nicht betroffen.
6. Stornierung eines Übersetzungsauftrages
Storniert der Auftraggeber einen Auftrag, ohne gesetzlich oder vertraglich hierzu berechtigt zu sein, werden bereits fertiggestellte Arbeiten dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt und ihm berechnet. Die Geltendmachung eines gegebenenfalls weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
7. Haftung
MEDICRO haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
8. Verschwiegenheitspflicht
MEDICRO verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Ebenso wird MEDICRO alle Personen, welche als Erfüllungsgehilfen tätig werden, zur Verschwiegenheit verpflichten.
9. Vergütung
(1) Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten Übersetzung fällig. Die Abnahmefrist muss angemessen sein.
(2) MEDICRO hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen anderen Fällen wird sie, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. MEDICRO kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann die Übergabe der Arbeit von der vorherigen Zahlung des vollen Honorars abhängig gemacht werden.
(3) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeitsgrad angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.
10. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von MEDICRO. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) MEDICRO behält sich das Urheberrecht vor.
11. Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2) Die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.