Beglaubigungen

Beglaubigte Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen können nur von Übersetzern angefertigt werden, die durch den Präsidenten des für sie zuständigen Landgerichts dazu ermächtigt wurden. So soll garantiert werden, dass die Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen korrekt und vollständig erstellt wird.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung unterschreibt der Übersetzer am Ende des Dokuments und versieht es mit seinem Stempel. Beglaubigte Übersetzungen müssen unabhängig davon, in welchem Bundesland der Übersetzer ermächtigt ist, deutschlandweit anerkannt werden.

Sie erhalten bei uns beglaubigte Übersetzungen. Alternativ stellen wir Ihnen auch ein Übersetzungszertifikat aus und beraten Sie dahingehend.

 

 

  • Adresse:
    MEDICRO GmbH
    Klostersteig 19
    D-91580 Petersaurach
  • Telefon:
    +49 9872 9699027
  • Fax:
    +49 9872 9699029