Bei einer multizentrischen Studie benennt der Sponsor nach § 4 Abs. 25 AMG bzw. § 3 Abs. 30 MPG einen der teilnehmenden Prüfer als Leiter der klinischen Prüfung (LKP). Die für den LKP zuständige Ethikkommission ist nunmehr die federführende Ethikkommission, bei der der Antrag auf Durchführung der klinischen Prüfung zu stellen ist (§ 42 Abs.…