Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)

Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) Federal Office for Radiation Protection
Das Bundesamt für Strahlenschutz, kurz BfS genannt, beschäftigt etwas mehr als 500 Mitarbeiter und hat seinen Hauptsitz in Salzgitter. Weitere Standorte befinden sich in Berlin, Neuherberg bei München, Bonn, Rendsburg und Freiburg im Breisgau. Das BfS ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

Heute ist das BfS hauptverantwortlich für die Themengebiete Strahlenschutz und Umwelt sowie Strahlenschutz und Gesundheit. Dieser letzte Fachbereich ist für die Bereiche Medizin und klinische Forschung am relevantesten und gliedert sich in die Abteilungen „Wirkungen und Risiken ionisierender und nicht ionisierender Strahlung“ und „Medizinischer und beruflicher Strahlenschutz”.

Welche Rolle spielt das BfS bei klinischen Prüfungen? Sollen im Rahmen einer klinischen Studie radioaktive Stoffe, Röntgenstrahlung oder ionisierende Strahlung zum Zweck der medizinischen Forschung am Menschen angewandt werden, muss das BfS dies genehmigen. Dies ist in § 31 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) festgelegt.

Genehmigungspflichtige Untersuchungen sind zum Beispiel Szintigrafien, Positronenemissionstomografien (PET), Radionuklidtherapien oder Bestrahlungen mittels Beschleuniger, aber auch Computertomografien, Mammografien, konventionelle Röntgenaufnahmen oder Knochendichtemessungen. Magnetresonanztomografien (MRT) und Ultraschalluntersuchungen hingegen können ohne Genehmigung des BfS durchgeführt werden. Alle wichtigen Informationen zum Genehmigungsverfahren finden Sie hier.

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