In Art. 87 des Grundgesetzes ist geregelt, dass der Bund für Angelegenheiten, für die ihm die Gesetzgebung zusteht, per Gesetz sogenannte Bundesoberbehörden errichten kann. Eine Bundesoberbehörde oder auch Obere Bundesbehörde ist einem Bundesministerium unmittelbar unterstellt, hat aber keine eigenen nachgeordneten Behörden. Bundesoberbehörden sind meistens für einen speziellen Aufgabenbereich verantwortlich und sind für diesen im gesamten…