Strahlenschutzverordnung | Radiation Protection Ordinance |
Der offizielle Titel der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) lautet „Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung“. Sie wurde zuletzt am 29.11.2018 aktualisiert, um die EU-Richtlinie 2013/59/Euratom umzusetzen. Gleichzeitig wurden die Inhalte der Röntgenverordnung implementiert, die mit Inkrafttreten der neuen StrlSchV am 31.12.2018 aufgehoben werden konnte.
Die Strahlenschutzverordnung gliedert sich in sechs Teile: Teil 1: Teil 2: Teil 3: Teil 4: Teil 5: Teil 6: Mit der neuen Strahlenschutzverordnung erhält auch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) neue Aufgaben. Neben der Genehmigung zur Anwendung von radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung während klinischer Prüfungen ist das BfS nun auch für die Kontrolle von kerntechnischen oder ionisierende Strahlung erzeugenden Anlagen verantwortlich sowie für die Auswertung von Ereignissen mit radioaktiver Strahlung. |
(English explanation will follow soon) |