Strahlenschutzverordnung

Strahlenschutzverordnung Radiation Protection Ordinance
Der offizielle Titel der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) lautet „Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung“. Sie wurde zuletzt am 29.11.2018 aktualisiert, um die EU-Richtlinie 2013/59/Euratom umzusetzen. Gleichzeitig wurden die Inhalte der Röntgenverordnung implementiert, die mit Inkrafttreten der neuen StrlSchV am 31.12.2018 aufgehoben werden konnte.

Die Strahlenschutzverordnung gliedert sich in sechs Teile:

Teil 1:
Begriffsbestimmungen

Teil 2:
Strahlenschutz bei geplanten Expositionssituationen:
Regelungen zum beruflichen und medizinischen Strahlenschutz im Umgang mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung zum Schutz des einzelnen exponierten Menschen, der Gesamtbevölkerung und der Umwelt

Teil 3:
Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituationen:
Regelungen zum Strahlenschutz während eines Notfalls zum Schutz der Einsatzkräfte

Teil 4:
Strahlenschutz bei bestehenden Expositionssituationen:
Regelungen zum Schutz der Bevölkerung (zu Hause und am Arbeitsplatz) vor Radon, vor Radioaktivität in Bauprodukten und im Umgang mit radioaktiven Altlasten

Teil 5:
Expositionssituationsübergreifende Vorschriften

Teil 6:
Schlussbestimmungen:
Ordnungswidrigkeiten und Übergangsvorschriften

Mit der neuen Strahlenschutzverordnung erhält auch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) neue Aufgaben. Neben der Genehmigung zur Anwendung von radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung während klinischer Prüfungen ist das BfS nun auch für die Kontrolle von kerntechnischen oder ionisierende Strahlung erzeugenden Anlagen verantwortlich sowie für die Auswertung von Ereignissen mit radioaktiver Strahlung.

(English explanation will follow soon)