Die Zulassungsgenehmigung von Arzneimitteln wird auch als Marktzulassung bezeichnet, weil ab dem Zeitpunkt der Zulassung das entsprechende Produkt auf den Markt gebracht werden darf. Arzneimittel: Die Zulassungsbehörde für Humanarzneimittel in Deutschland ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Gemäß § 77 Abs. 2 AMG ist für Sera, Impfstoffe, Blutzubereitungen, Gewebezubereitungen, Gewebe, Allergene, Arzneimittel für…