Werden Studienteilnehmer nach dem Zufallsprinzip verschiedenen Behandlungsarmen in einer Studie zugeteilt, spricht man von Randomisierung. Würde die Zuteilung durch einen Prüfer oder einen Vertreter des Sponsors vorgenommen, bestünde die Gefahr eines Bias. Das bedeutet beispielsweise, dass ein Prüfer, der von einem Prüfpräparat überzeugt ist, – möglicherweise auch unbewusst – Patienten dem Behandlungsarm mit dem Prüfpräparat…