Das Konformitätsbewertungsverfahren wird vom Hersteller durchgeführt und ist Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung eines Medizinprodukts vor seinem Inverkehrbringen. Benannte Stellen sind unabhängige Institutionen, die während des Konformitätsbewertungsverfahrens involviert sind. In Deutschland werden diese Prüf- und Zertifizierungsstellen von der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG) „benannt“ und überwacht. Ob und in welchem Umfang…