Off-Label-Use

Off-Label-Use Off-label use
Unter Off-Label-Use versteht man die Verwendung eines zugelassenen Arzneimittels abseits des bei der Zulassung definierten Gebrauchs. Beispiele für Off-Label-Use sind:
  • andere Indikation (für seltenen Erkrankungen werden nur wenige Medikamente zugelassen)
  • andere Patientengruppe (in der Kinderheilkunde werden häufig Arzneimittel verschrieben, die nur für Erwachsene zugelassen sind)
  • höhere Dosierung
  • andere Anwendungsdauer

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen aber nur dann die Kosten für einen Off-Label-Use, wenn es sich um eine schwerwiegende Erkrankung handelt, keine andere Therapie zur Verfügung steht und ausgehend vom derzeitigen Stand der Wissenschaft ein Behandlungserfolg zu erwarten ist. Auch bei seltenen oder lebensbedrohlichen Erkrankungen muss die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für die Behandlungskosten eines Off-Label-Use aufkommen, wenn der behandelnde Arzt dies verschreibt und der Patient mit der Off-Label-Behandlung einverstanden ist.

Beim BfArM gibt es spezielle „Off-Label“-Expertengruppen, die ihre Erkenntnisse und Empfehlungen zu einem bestimmten Off-Label-Use dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zukommen lassen, sofern auch der pharmazeutische Unternehmer diesem Off-Label-Use zugestimmt hat. Sobald der Gemeinsame Bundesausschuss, in dem auch der GKV-Spitzenverband stimmberechtigt ist, das entsprechende Medikament mit der neuen Indikation in eine Positivliste aufnimmt und dieses als „verordnungsfähig“ gilt, sind die gesetzlichen Krankenkassen zur Kostenübernahme verpflichtet.

(English explanation will follow soon)