Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)

Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) National Association of Statutory Health Insurance Physicians
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, kurz KBV genannt, wurde im Jahr 1955 gegründet und hat ihren Sitz in Berlin. Aufsichtsbehörde der KBV ist das Bundesgesundheitsministerium. Die KBV vertritt die Interessen von Ärzten und Psychotherapeuten auf Bundesebene und versucht, deren Position bei Gesetzgebungsverfahren oder gesundheitspolitischen Entscheidungen darzustellen. Auch in Verhandlungen über das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen und die Honorierung der Ärzte ist die Vereinigung aktiv involviert.

Des Weiteren nimmt die KBV laut § 75 Abs. 1 SGB V einen sogenannten Sicherstellungsauftrag wahr, d. h. sie soll gewährleisten, dass alle gesetzlich versicherten Patienten angemessen ambulant versorgt werden können.

Auch die sogenannte Bedarfsplanung obliegt der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Seit 1992 hat der Gesetzgeber dieses Instrument eingeführt, um die ambulante ärztliche Versorgung flächendeckend und wohnortnah sicherzustellen. Möchte sich ein Arzt niederlassen und auch gesetzlich versicherte Patienten behandeln, ist dies nur möglich, wenn sein Fachbereich in dem von ihm gewünschten Planungsbereich nicht gesperrt wurde.

Anwendungsbeobachtungen gemäß § 67 Abs. 6 AMG oder nichtinterventionelle Unbedenklichkeitsprüfungen gemäß § 63f Abs. 4 AMG müssen der KBV, aber auch dem GKV-Spitzenverband und dem PKV angezeigt werden. Hinweise dazu finden Sie hier.

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