Grundlegende Sicherheits- und Leistungsanforderungen

Grundlegende Sicherheits- und Leistungsanforderungen General safety and performance requirements (GSPR)
Die neue Medizinprodukteverordnung (Regulation (EU) 2017/745, MDR) definiert in Anhang I die grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen an ein Medizinprodukt. Sie ersetzen die grundlegenden Anforderungen, die in der bis 2020 gültigen Medizinprodukterichtlinie (Medical Device Directive 93/42/EEC, MDD) beschrieben sind.

Für jedes Medizinprodukt, das in der EU zugelassen werden soll, muss der Hersteller im Konformitätsbewertungsverfahren belegen, dass es die grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen erfüllt. Dazu gehört u. a., dass

  • das Medizinprodukt die vom Hersteller zugesicherte Leistung erfüllt
  • das Risiko für Patienten und Anwender so gering wie möglich gehalten wird
  • der Hersteller ein Risikomanagementsystem etabliert hat
  • die verwendeten Materialien des Medizinprodukts entsprechend seiner Zweckbestimmung ausgewählt werden
  • das Produkt bzw. seine Verpackung gut leserlich u. a. mit (Handels-)Namen, Zweckbestimmung, Namen und Anschrift des Herstellers, Lagerungsbedingungen, Ablaufdatum, Warnhinweisen usw. gekennzeichnet ist
  • die Gebrauchsanweisung die nötigen Informationen enthält (z. B. Zweckbestimmung, Leistungsmerkmale, Bedienung)
(English explanation will follow soon)