GKV-Spitzenverband

GKV-Spitzenverband National Association of Statutory Health Insurance Funds
Der Spitzenverband  der Gesetzlichen KrankenVersicherung hat seinen Sitz in Berlin und nimmt seit Juli 2008 eine wichtige Rolle im deutschen Gesundheitssystem ein. Als zentraler Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen vertritt er deren Interessen nicht nur in Deutschland sondern auch europaweit und international. Einfluss nehmen kann der Verband zum Beispiel durch die Beratung von Parlamenten und Ministerien sowie bei Abstimmungen im Gemeinsamen Bundesausschuss, in dem er stimmberechtigt ist.

Des Weiteren gestaltet der GKV-Spitzenverband die gesundheitliche Versorgung durch Abschluss von Verträgen und Vereinbarungen mit, die für alle gesetzlichen Krankenkassen bindend sind. Dies können zum Beispiel Rahmen- und Vergütungsvereinbaren für bestimmte medizinische Leistungen sein. Außerdem verhandelt der Verband mit Arzneimittelherstellern über die Preise für neue Medikamente und erstellt Richtlinien für Pflegekräfte.

Wichtig zu wissen ist auch, dass dem GKV-Spitzenverband, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) Anwendungsbeobachtungen gemäß § 67 Abs. 6 AMG oder nichtinterventionelle Unbedenklichkeitsprüfungen gemäß § 63f Abs. 4 AMG angezeigt werden müssen. Hinweise dazu finden Sie hier.

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