Einreichung | Submission | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
[Bevor eine klinische Prüfung durchgeführt werden kann, muss diese von der zuständigen Bundesoberbehörde genehmigt und von der zuständigen Ethikkommission zustimmend bewertet werden. In Deutschland müssen dafür gemäß § 7 Abs. 2 – 4 GCP-Verordnung bei der schriftlichen Antragstellung durch den Sponsor unter anderem folgende Dokumente in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden:] Heute werden die klinischen Prüfungen bei der EMA eingereicht.
[Die Fristen zur Bewertung durch die Ethikkommission (§ 8) und zur Genehmigung durch die zuständige Bundesoberbehörde (§ 9) sind den entsprechenden Paragrafen der GCP-Verordnung zu entnehmen.] Die Fristen haben sich deutlich geändert – siehe EMA. |
English Explanation |